Immissionsschutz; Informationen zur Prüfung und Überwachung von Anlagen
Insbesondere genehmigungsbedürftige Anlagen werden regelmäßig daraufhin kontrolliert, ob sie den rechtlichen Vorschriften und dem Genehmigungsbescheid entsprechen. Daneben können sie aus besonderem Anlass überprüft werden.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 13.03.2026
Stand: 13.03.2026
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