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Gesundheitliche Aufklärung und Beratung; Inanspruchnahme und Informationen zur Selbsthilfe

Die unteren Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämter) beraten Menschen bei welchen Personen und Stellen sie weiterführende Hilfe erhalten, wenn sie an einer Sucht bzw. psychischen oder chronischen Krankheit oder einer Behinderung leiden und Menschen, die hiervon bedroht sind.



Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 12.06.2026

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