Fischereipachtvertrag; Hinterlegung und Prüfung
Durch den Fischereipachtvertrag wird das Recht zur Ausübung der Fischerei verpachtet.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)
Stand: 09.02.2026
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