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Führerschein; Beantragung eines Ersatzes nach Verlust, bei Unbrauchbarkeit oder Diebstahl

Falls Sie Ihren Führerschein verloren haben, dieser gestohlen oder unbrauchbar geworden ist, benötigen Sie einen Ersatzführerschein.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 09.07.2026

Online-Verfahren

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Verfahrensablauf

Der Ersatzführerschein ist bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu beantragen.

Fristen

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