Bewachungsgewerbe; Beantragung einer Erlaubnis
Wenn Sie gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Sie dürfen für die Ausübung der Bewachungstätigkeit nur zuverlässige Wachpersonen einsetzen.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 09.07.2026
Stand: 09.07.2026
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 4 - 6 Wochen.
Online-Verfahren
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Verfahrensablauf
Sie müssen die Erlaubnis bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde beantragen.