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Bewachungsgewerbe; Beantragung einer Erlaubnis

Wenn Sie gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Sie dürfen für die Ausübung der Bewachungstätigkeit nur zuverlässige Wachpersonen einsetzen.



Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 09.07.2026

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 4 - 6 Wochen.

Online-Verfahren

Bitte wählen Sie in der Suchmaske Ihren Wohnort aus, damit die für Sie verfügbaren Online-Dienste angezeigt werden können.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Erlaubnis bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde beantragen.

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