Aquakulturbetrieb; Beantragung einer Zulassung oder Registrierung
Kurzbeschreibung
Wenn Sie Fische züchten, halten oder hältner, haben Sie die Pflicht, Ihren Betrieb bei Ihrem zuständigen Veterinäramt unaufgefordert registrieren oder zulassen zu lassen.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 15.05.2026
Stand: 15.05.2026
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