Einsatzkräfte
Feuerwehren
- Freiwillige Feuerwehren
- Werkfeuerwehren
- Freiwillige Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund e.V.
- Bayerisches Rotes Kreuz
- Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft
- Freiwilliger Seenot-Dienst e.V.
- Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
- Luftrettungsstaffel Bayern e.V.
- Malteser-Hilfsdienst e.V.
Weiteres Potenzial
- Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
- Private Unternehmen
- Potenzial anderer Länder und des Bundes
Katastrophenhilfspflicht
Folgende Stellen sind gesetzlich verpflichtet, bei Katastrophen zu helfen:
nach Landesrecht
- staatliche Behörden und Dienststellen
- Gemeinden, Landkreise und Bezirke
- sonstige unter staatlicher Aufsicht stehende Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
- Feuerwehren und freiwillige Hilfsorganisationen
- Verbände der freien Wohlfahrtspflege
- jede dazu verpflichtete Person
nach Bundesrecht unmittelbar
- Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW)
nach Bundesrecht im Rahmen der Amtshilfe
- Bundeswehr
- Bundespolizei
- die Länder untereinander