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Aufgaben

Katastrophenschutz ist eine staatliche Aufgabe. Die Katastrophenschutzbehörden koordinieren bei Einsätzen die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte.

Die Aufgaben der Katastrophenschutzbehörden:

Vorbereitende Maßnahmen

  • Planungen
  • Alarmierungsplanung im Brand- und Katastrophenschutz
  • Allgemeine Katastrophenschutzplanung
  • Katastrophenschutz-Sonderpläne für Anlagen und Einrichtungen mit besonderem Gefahrenpotenzial
  • Regelungen
  • Regelung der Einsatzleitung und Führung bei Katastrophen und Großschadenereignissen
  • Aus- und Fortbildung
  • Übungen

Krisenmanagement

  • Gesamt-Einsatzleitung
  • Koordination der Einsatzkräfte und beteiligten Behörden
  • Anforderung externer Ressourcen/Einsatzkräfte

Über eine gesetzlich festgelegte Katastrophenhilfspflicht (Art. 7 BayKSG) können die Katastrophenschutzbehörden flexibel auf das Potenzial der folgenden Stellen und Organisationen zugreifen, auch wenn diese ihren Sitz oder Standort nicht im Zuständigkeitsgebiet der betroffenen Katastrophenschutzbehörde haben:

  • Behörden und Dienststellen des Freistaates Bayern
  • Gemeinden, Landkreise und Bezirke
  • sonstige der Aufsicht des Freistaates Bayern unterstehende Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
  • Feuerwehren
  • freiwillige Hilfsorganisationen
  • Verbände der freien Wohlfahrtspflege

Auch Privatpersonen können in bestimmten Fällen zur Katastrophenabwehr herangezogenen werden (Art. 9 BayKSG), ferner nach bundesrechtlichen Hilfeleistungsregelungen das THW und nach den Grundsätzen der Amtshilfe die Bundespolizei und die Bundeswehr sowie ggf. auch Potenziale anderer Länder.

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