Aufgaben
Katastrophenschutz ist eine staatliche Aufgabe. Die Katastrophenschutzbehörden koordinieren bei Einsätzen die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte.
Die Aufgaben der Katastrophenschutzbehörden:
Vorbereitende Maßnahmen
- Planungen
- Alarmierungsplanung im Brand- und Katastrophenschutz
- Allgemeine Katastrophenschutzplanung
- Katastrophenschutz-Sonderpläne für Anlagen und Einrichtungen mit besonderem Gefahrenpotenzial
- Regelungen
- Regelung der Einsatzleitung und Führung bei Katastrophen und Großschadenereignissen
- Aus- und Fortbildung
- Übungen
Krisenmanagement
- Gesamt-Einsatzleitung
- Koordination der Einsatzkräfte und beteiligten Behörden
- Anforderung externer Ressourcen/Einsatzkräfte
Über eine gesetzlich festgelegte Katastrophenhilfspflicht (Art. 7 BayKSG) können die Katastrophenschutzbehörden flexibel auf das Potenzial der folgenden Stellen und Organisationen zugreifen, auch wenn diese ihren Sitz oder Standort nicht im Zuständigkeitsgebiet der betroffenen Katastrophenschutzbehörde haben:
- Behörden und Dienststellen des Freistaates Bayern
- Gemeinden, Landkreise und Bezirke
- sonstige der Aufsicht des Freistaates Bayern unterstehende Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
- Feuerwehren
- freiwillige Hilfsorganisationen
- Verbände der freien Wohlfahrtspflege
Auch Privatpersonen können in bestimmten Fällen zur Katastrophenabwehr herangezogenen werden (Art. 9 BayKSG), ferner nach bundesrechtlichen Hilfeleistungsregelungen das THW und nach den Grundsätzen der Amtshilfe die Bundespolizei und die Bundeswehr sowie ggf. auch Potenziale anderer Länder.