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Bekämpfung

Pflichtverfahren ab 2011

Aufgrund der am 1.1.2011 in Kraft getretenen BVD - Verordnung besteht für alle Rinderhalter die Pflicht BVD-Virusdauerausscheider (Virämiker) zu ermitteln, zu beseitigen und für einen Virus-Dauerausscheider freien Handel zu sorgen.

Untersuchungspflichten

Es müssen virologisch auf BVD untersucht werden

  • alle im Bestand geborenen Kälber bis zum Alter von 6 Monaten,
    • bei tragend eingestallten Kalbinnen unmittelbar nach der Geburt
  • alle Rinder vor dem Verbringen
  • Bei positivem Untersuchungsergebnis ist eine Bestätigungsuntersuchung (Blutprobe frühestens nach 21 Tagen, spätestens nach 60 Tagen) durchzuführen oder das Tier wird vorher getötet.
  • bei klinischem MD–Verdacht

Nicht untersucht werden müssen

  • Rinder, mit bereits vorhandenem virologisch negativem Ergebnis
  • Rinder die am 1.1.2011 über 6 Monate alt sind und mit Genehmigung des Landratsamtes in reine Endmastbetriebe zur anschließenden Schlachtung verbracht werden (befristet bis 30.6.2011) – gilt nicht für gemischte Betriebe mit Zucht- und Masttieren!

Virämikerfreies Verbringen

Rinder dürfen aus oder in einen Bestand, auf oder von Viehmärkten, Viehausstellungen oder Viehsammelstellen nur verbracht werden, sofern sie „BVD-unverdächtig“ (virologisch negativ untersucht) und von einem Nachweis darüber begleitet sind.

Ausnahmen:

  • Abgabe zur Schlachtung
  • Ausfuhr aus Deutschland
  • Transport zur tierärztlichen Behandlung
  • Über 6 Monate alte Rinder mit Genehmigung des Landratsamtes in Endmastbetriebe (befristet bis 30.6.2011).

Bitte beachten: Rinder aus nicht BHV1–freien Regionen: BVD mit BHV1 gleich mit untersuchen lassen bei Rindern ohne BVD-Untersuchungsergebnis.

Impfungen

Freiwillige Impfungen sind erlaubt, mit dem Ziel, einen Schutz des Ungeborenen zu erreichen.

  • Impfempfehlung falls ein BVD-Virusdauerausscheider entdeckt wird
  • Die Impfung muss dokumentiert werden (Zahl, Ohrmarken-Nr., Datum, Impfstoff)
  • Keine Kostenbeihilfe durch die Bayerische Tierseuchenkasse

Beseitigung der Dauerausscheider

  • Tötungspflicht für BVD – infiziertes Rind unverzüglich, d.h. maximal 14 Tage nach dem 2. positiven Ergebnis, bei einem pos. Ergebnis spätestens nach 60 Tagen. Schlachtung ist erlaubt. Landratsamt erlässt keinen Bescheid, nur schriftliche Aufforderung. Bußgeldverfahren wenn positives Rind nicht getötet wird. 
  • Epidemiologische Untersuchungen
    Bei Auffinden eines Virusdauerausscheiders müssen die Mutter und ggf. die Nachkommen, sowie alle Rinder ohne Status im Alter von 2 Monaten bis 2 Jahren virologisch untersucht werden (männliche Rinder im Alter von 2-9 Monaten). 
  • Leistungen der Bayerischen Tierseuchenkasse
    • Laborkostenzuschuss: 3,00 Euro für jede Untersuchung (direkt ans Labor) 
    • Blutentnahmekosten für Bestandsuntersuchungen aufgrund positiven Befunden 
    • Beihilfe für wegen MD verendeter oder getöteter Rinder (50 %) 
    • Ausmerzungsbeihilfen: Ab 2011 geborene Rinder müssen bis zum 90. Lebenstag geschlachtet worden sein. Ein positives Untersuchungsergebnis ist ausreichend. Ausgefüllten Beihilfeantrag mit Schlachtnachweis oder TBA-Beleg beim Veterinäramt zur Weiterleitung an die Bayerische Tierseuchenkasse einreichen.
      • Schwarzbunt, Rotbunt
        Milchrind x Milchrind
        • Beihilfe männliches Rind: 75,00 Euro
        • Beihilfe weibliches Rind: 100,00 Euro
      • Braunvieh
        • Beihilfe männliches Rind: 100,00 Euro
        • Beihilfe weibliches Rind: 100,00 Euro
      • Fleckvieh - Gelbvieh, Fleischrind
        Fleischrind x Milchrind
        • Beihilfe männliches Rind: 200,00 Euro
        • Beihilfe weibliches Rind: 150,00 Euro
      • Fleckvieh x Braunvieh
        Sonstige
        • Beihilfe männliches Rind: 150,00 Euro
        • Beihilfe weibliches Rind: 100,00 Euro

Praktische Durchführung des BVD – Bekämpfungsverfahrens in BY Probenahme

Probenahme von Ohrgewebe durch Landwirt beim Einziehen beider Ohrmarken in der 1. Lebenswoche. 

  • Milchviehbetriebe dürfen diese verpackt dem Milchfahrer mitgegeben (nur Proben für TGD-Labor). 
  • Mutterkuhbestände müssen die Proben per Post verschicken, oder zu einem benachbarten Milchviehbetrieb bringen.

Begleitpapier
Negatives Untersuchungsergebnis wird auf den Rinderpass aufgedruckt („BVDV–unverdächtig“), wenn die Proben möglichst am ersten oder zweiten Lebenstag genommen und ans Labor geschickt werden. Alternativ kann aus HIT eine „Einzeltierverfolgung“ ausgedruckt werden (wichtig besonders für vor 2011 geborene Rinder, insbesondere für Mütter von negativ untersuchten Kälbern, die automatisch den Status „BVDV- unverdächtig“ bekommen (N35). Zuordnung Kalb – Mutter ist sehr wichtig. Deshalb sollten immer genügend Gewebeohrmarken vorrätig gehalten werden. LKV schickt bei Lieferengpass Notserie zu: Per Fax beantragen: 089/55434870.

Vor dem 1.1.2011 geborene Rinder ohne virologische BVD-Untersuchung 

  • Bei Einzeltieren können Mitglieder des Rinderzuchtverbandes oder Landwirte, die das Kalb über den RZV vermarkten grüne Ersatzohrstanzen beim Rinderzuchtverband anfordern. Das Ohrgewebe dieser Proben darf nicht dem Milchfahrer mitgegeben werden, sondern muss beim Rinderzuchtverband wieder abgeliefert werden. 
  • Grüne Ersatzohrstanzen können mit Begleitschein auch beim TGD Bayern angefordert werden (Tel: 089/9091-390 oder -291 oder -260). Begleitschein zum Ausdrucken und weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten vom Tiergesundheitsdienst Bayern e.V.
  • Blutprobenentnahme: Möglich ab dem 61. Lebenstag durch Tierarzt (Blutprobe vor dem 61. Lebenstag: Spezialuntersuchung erforderlich, kostet insgesamt ca. 50,00 Euro).

Vor dem 1.7.2010 geborene Rinder ohne Untersuchung 

  • Ausnahmegenehmigung des Landratsamtes möglich für Verbringen in Endmastbetriebe zur anschließenden Schlachtung (befristet bis 30.6.2011)

Schriftliche Erklärung des TGD, dass Untersuchungsmaterial bei 850°C verbrannt wird.

Kontakte

 

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