Präsenz-Belehrung nach § 43 IFSG
Ablauf
Die Belehrung findet als Vor-Ort-Veranstaltung am Gesundheitsamt statt. Unter Termine können Sie sich für eine Belehrung online anmelden. Die Erstbelehrung am Gesundheitsamt findet als Sammelbelehrung statt und dauert ca. 1 Stunde. Sie findet nur in deutscher Sprache statt. Von amtlicher Seite wird kein Dolmetscher bereitgestellt.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Pass
- ausgefüllte Erklärung nach §43 Abs.1 Nr. 2 Infektionsschutzgesetz (Link zum Onlineformular erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung)
- ausgefüllte Anamnesebogen für die Belehrung (Link zum Onlineformular erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung)
- Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen eine von den Eltern (Sorgeberechtigten) unterschriebene Einverständniserklärung.
- Bei einem Praktikum: vorhandener Praktikumsvertrag
Kosten
Die Gebühr beträgt 14,00 Euro. Bitte bezahlen Sie diesen Betrag bar bei der Belehrung. Eine Kartenzahlung ist nicht möglich.
Termine
Wenn Sie ein Gesundheitszeugnis (Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz) bereits besitzen, bitten wir um eine telefonische Meldung unter 09621/39-7600.