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Präsenz-Belehrung nach § 43 IFSG

Ablauf

Die Belehrung findet als Vor-Ort-Veranstaltung am Gesundheitsamt statt. Unter Termine können Sie sich für eine Belehrung online anmelden. Die Erstbelehrung am Gesundheitsamt findet als Sammelbelehrung statt und dauert ca. 1 Stunde. Sie findet nur in deutscher Sprache statt. Von amtlicher Seite wird kein Dolmetscher bereitgestellt.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Pass
  • ausgefüllte Erklärung nach §43 Abs.1 Nr. 2 Infektionsschutzgesetz (Link zum Onlineformular erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung)
  • ausgefüllte Anamnesebogen für die Belehrung (Link zum Onlineformular erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung)
  • Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen eine von den Eltern (Sorgeberechtigten) unterschriebene Einverständniserklärung.
  • Bei einem Praktikum: vorhandener Praktikumsvertrag

Kosten

Die Gebühr beträgt 14,00 Euro. Bitte bezahlen Sie diesen Betrag bar bei der Belehrung. Eine Kartenzahlung ist nicht möglich.

Termine

Wenn Sie ein Gesundheitszeugnis (Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz) bereits besitzen, bitten wir um eine telefonische Meldung unter 09621/39-7600.


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