Naturdenkmäler; Festsetzung
Besonders eindrucksvolle Naturobjekte können als Naturdenkmäler festgesetzt werden.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 08.04.2026
Stand: 08.04.2026