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Wild lebende Pflanzen; Beantragung einer Genehmigung zur gewerbsmäßigen Entnahme, Be- oder Verarbeitung

Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 26.06.2025

Verfahrensablauf

Der Antrag muss bei der für den Sitz des Gewerbebetriebs zuständigen Kreisverwaltungsbehörde eingereicht werden.

Die Genehmigung wird in der Regel durch einen schriftlichen Bescheid erteilt.

Fristen

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