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Gremien im Kreistag

Ausschüsse

Für bestimmte Aufgaben bildet der Kreistag zur Arbeitserleichterung beschließende Ausschüsse. Diese beschließen in Fachfragen, welche der Kreistag ihnen zur dauernden und selbstständigen Erledigung übertragen hat oder beraten Angelegenheiten für die Entscheidung im Kreistag vor.

In dieser Wahlperiode gibt es sieben beschließende Ausschüsse des Kreistags, denen 5, 7 oder 12 Mitglieder angehören. Der gesetzlich vorgeschriebene Jugendhilfeausschuss setzt sich aus "stimmberechtigten Mitgliedern" (Landrat, 5 Mitgliedern des Kreistags und 9 weitere Mitgliedern) und "beratenden Mitgliedern" (11 Mitglieder) zusammen.

Die Ausschüsse für die Wahlperiode 2026 bis 2032 sind wie folgt besetzt.

Ferienausschuss

Der Kreistag hat in der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und die weiteren Ausschüsse für die Wahlperiode 01.05.2026 bis 30.04.2032 die Bildung des Ferienausschuss vorgesehen.

Der Ferienausschuss fungiert während der sitzungsfreien Zeit (meist in den Sommerferien) als "Notparlament". Er übernimmt die dringlichen Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse des Kreistages, um die Handlungsfähigkeit der Landkreisverwaltung aufrechtzuerhalten. Unaufschiebbare Beschlüsse können so ohne die Einberufung des gesamten Kreistages gefasst werden.

Der Ferienausschuss besteht aus dem Landrat und 12 Kreisräten. Der Kreistag hat in der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Ferienausschuss und die weiteren Ausschüsse festgelegt, dass für die Sitzverteilung das Berechnungsverfahren Sainte-Laguë/Schepers mit der Berechnungsmethode nach dem Höchstzahlverfahren anzuwenden ist. Daraus ergibt sich für die im Kreistag vertretenen Fraktionen/Parteien/Wählergruppen bzw. die Ausschussgemeinschaft folgende Sitzverteilung im Kreisausschuss:

Sitzverteilung

  • CSU - 4 Sitze
  • FW - 2 Sitze
  • SPD - 2 Sitze
  • JU - 1 Sitz
  • GRÜNE - 1 Sitz
  • AfD - 1 Sitz
  • FDP/FWS - 1 Sitz

Mitglieder

Folgende Kreisräte gehören derzeit dem Ferienausschuss an:

SitzMitgliedStellvertretung
Nr.Partei1Partei 2NamePartei 2Name
1 CSU CSU Lindner Bernhard CSU Geitner Erwin
2 CSU CSU Barth Birgit CSU Koller Günter
3 CSU CSU Dehling Dieter CSU Achatzi Peter
4 CSU CSU Gerl Barbara CSU Merkl Martin
5 FW FW Geitner Albert FW Grötsch Hans-Martin
6 FW FW Plößner Manuel FW Kroher Stefan
7 SPD SPD Göth Michael SPD Ram Hans
8 SPD SPD Danninger Peter SPD Bergmann Uwe
9 JU
JU Wasmuth Henner JU
Dittrich Jonas
10 GRÜNE GRÜNE
Eckert Peter GRÜNE Mutzbauer Gabriele
11 AfD AfD Specht Robert AfD Pilhofer Roland
12 FDP/FWS FDP/FWS Strehl Hans-Jürgen FDP/FWS Hiltl Benjamin
1Fraktion/Partei/Wählergruppe, auf die der Sitz entfällt
2Fraktion/Partei/Wählergruppe, der die bestellte Person angehört
 

Bau- und Planungsausschuss

Der Kreistag hat in der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und die weiteren Ausschüsse für die Wahlperiode 01.05.2026 bis 30.04.2032 die Bildung des Bau- und Planungsausschussees vorgesehen.

Der Bau- und Planungsausschuss ist für alle Bauangelegenheiten des Landkreises zuständig, die nicht dem Kreistag oder dem Landrat vorbehalten sind. Er beschließt im Rahmen seiner Zuständigkeit endgültig.

Der Bau- und Planungsausschuss besteht aus dem Landrat und 12 Kreisräten. Der Kreistag hat in der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und die weiteren Ausschüsse festgelegt, dass für die Sitzverteilung das Berechnungsverfahren Sainte-Laguë/Schepers mit der Berechnungsmethode nach dem Höchstzahlverfahren anzuwenden ist. Daraus ergibt sich für die im Kreistag vertretenen Fraktionen/Parteien/Wählergruppen bzw. die Ausschussgemeinschaft folgende Sitzverteilung im Bau- und Planungsausschuss:

Sitzverteilung

  • CSU - 4 Sitze
  • FW - 2 Sitze
  • SPD - 2 Sitze
  • JU - 1 Sitz
  • GRÜNE - 1 Sitz
  • AfD - 1 Sitz
  • FDP/FWS - 1 Sitz

Mitglieder

Folgende Kreisräte gehören derzeit dem Bau- und Planungsausschuss an:

SitzMitgliedStellvertretung
Nr.Partei1Partei 2NamePartei 2Name
1 CSU CSU Eichenmüller Marcus CSU Merkl Martin
2 CSU CSU Steger Christian CSU Dollacker Markus
3 CSU CSU Graf Markus CSU Gerl Barbara
4 CSU CSU Lindner Johannes CSU Achatzi Peter
5 FW FW Grädler Thorsten FW Scherl Hans-Martin
6 FW FW Dorfner Franz FW Geitner Albert
7 SPD SPD Bergmann Uwe SPD Rischke Michael
8 SPD SPD Moser Bettina SPD Hartinger Lisa
9 JU
JU Trummer Christian JU
Wasmuth Henner
10 GRÜNE GRÜNE
Mutzbauer Gabriele GRÜNE Wolf Elli
11 AfD AfD Bauer Stefan AfD Specht Robert
12 FDP/FWS FDP/FWS Kohl Reinhard FDP/FWS Hiltl Benjamin

1 Fraktion/Partei/Wählergruppe, auf die der Sitz entfällt
2 Fraktion/Partei/Wählergruppe, der die bestellte Person angehört

Personalausschuss

Der Kreistag hat in der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und die weiteren Ausschüsse für die Wahlperiode 01.05.2026 bis 30.04.2032 die Bildung des Personalausschuss vorgesehen.

Der Personalausschuss ist für alle Personalangelegenheiten des Landkreises zuständig, die nicht dem Kreistag oder dem Landrat vorbehalten sind. Er beschließt im Rahmen seiner Zuständigkeit endgültig.

Der Personalausschuss besteht aus dem Landrat und 12 Kreisräten. Der Kreistag hat in der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und die weiteren Ausschüsse festgelegt, dass für die Sitzverteilung das Berechnungsverfahren Sainte-Laguë/Schepers mit der Berechnungsmethode nach dem Höchstzahlverfahren anzuwenden ist. Daraus ergibt sich für die im Kreistag vertretenen /Fraktionen/Parteien/Wählergruppen bzw. die Ausschussgemeinschaft folgende Sitzverteilung im Personalausschuss:

Sitzverteilung

  • CSU - 4 Sitze
  • FW - 2 Sitze
  • SPD - 2 Sitze
  • JU - 1 Sitz
  • GRÜNE - 1 Sitz
  • AfD - 1 Sitz
  • FDP/FWS - 1 Sitz

Mitglieder

Folgende Kreisräte gehören derzeit dem Personalausschuss an:

SitzMitgliedStellvertretung
Nr.Partei1Partei 2NamePartei 2Name
1 CSU CSU Dr. Fröhlich Patrick CSU Koller Günter
2 CSU CSU Geitner Erwin CSU Dehling Dieter
3 CSU CSU Singer-Grimm Birgit CSU Strehl Roland
4 CSU CSU Lidner Susanne CSU Weiß Fredi
5 FW FW Pröls Frederic FW Grötsch Hans-Martin
6 FW FW Geitner Albert FW Neuß Joachim
7 SPD SPD Ram Hans SPD Danninger Peter
8 SPD SPD Moser Bettina SPD Cermak Günther
9 JU
JU Gruber Elisabeth JU
Leißner Jürgen
10 GRÜNE GRÜNE
Rösel Yvonne GRÜNE Wolf Elli
11 AfD AfD Specht Roland AfD Bauer Stefan
12 FDP/FWS FDP/FWS Hiltl Benjamin ÖDP Dr. Schmid Christian

1 Fraktion/Partei/Wählergruppe, auf die der Sitz entfällt
2 Fraktion/Partei/Wählergruppe, der die bestellte Person angehört

Umwelt- und Nachhaltigkeitsausschuss

Der Kreistag hat in der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und die weiteren Ausschüsse für die Wahlperiode 01.05.2026 bis 30.04.2032 die Bildung des Umwelt- und Nachhaltigkeitsausschuss vorgesehen.

Der Umwelt- und Nachhaltigkeitsausschuss ist für alle Umwelt- und Nachhaltigkeitsangelegenheiten des Landkreises zuständig, die nicht dem Kreistag oder dem Landrat vorbehalten sind. Er beschließt im Rahmen seiner Zuständigkeit endgültig.

Der Umwelt- und Nachhaltigkeitsausschuss besteht aus dem Landrat und 12 Kreisräten. Der Kreistag hat in der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und die weiteren Ausschüsse festgelegt, dass für die Sitzverteilung das Berechnungsverfahren Sainte-Laguë/Schepers mit der Berechnungsmethode nach dem Höchstzahlverfahren anzuwenden ist. Daraus ergibt sich für die im Kreistag vertretenen Fraktionen/Parteien/Wählergruppen bzw. die Ausschussgemeinschaft folgende Sitzverteilung im Umwelt- und Nachhaltigkeitsausschuss:

Sitzverteilung

  • CSU - 4 Sitze
  • FW - 2 Sitze
  • SPD - 2 Sitze
  • JU - 1 Sitz
  • GRÜNE - 1 Sitz
  • AfD - 1 Sitz
  • FDP/FWS - 1 Sitz

Mitglieder

Folgende Kreisräte gehören derzeit dem Umwelt- und Nachhaltigkeitsausschuss an:

SitzMitgliedStellvertretung
Nr.Partei1Partei 2NamePartei 2Name
1 CSU CSU Beer Peter CSU Weiß Fredi
2 CSU CSU Strehl Roland CSU Singer-Grimm Birgit
3 CSU CSU Trummer Nicole CSU Dehling Dieter
4 CSU CSU Dollacker Markus CSU Geitner Erwin
5 FW FW Dotzler Peter FW Neuß Joachim
6 FW FW Schertl Hans-Martin FW Grädler Thorsten
7 SPD SPD Leißner Angelie SPD Danninger Peter
8 SPD SPD Hartinger Lisa SPD Bergmann Uwe
9 JU
JU Dittrich Jonas JU
Leißner Jürgen
10 GRÜNE Die Linke Gareis Katharina GRÜNE Mutzbauer Gabriele
11 AfD AfD Pilhofer Roland AfD Bauer Stefan
12 FDP/FWS ÖDP Badura Marianne ÖDP Dr. Schmid Christian

1 Fraktion/Partei/Wählergruppe, auf die der Sitz entfällt
2 Fraktion/Partei/Wählergruppe, der die bestellte Person angehört

Rechnungsprüfungsausschuss

Der Kreistag hat in der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und die weiteren Ausschüsse für die Wahlperiode 01.05.2026 bis 30.04.2032 die Bildung des Rechnungsprüfungsausschuss festgelegt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss ist für alle Personalangelegenheiten des Landkreises zuständig, die nicht dem Kreistag oder dem Landrat vorbehalten sind. Er beschließt im Rahmen seiner Zuständigkeit endgültig.

Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus dem Landrat und 7 Kreisräten. Der Kreistag hat in der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und die weiteren Ausschüsse festgelegt, dass für die Sitzverteilung das Berechnungsverfahren Sainte-Laguë/Schepers mit der Berechnungsmethode nach dem Höchstzahlverfahren anzuwenden ist. Daraus ergibt sich für die im Kreistag vertretenen Fraktionen/Parteien/Wählergruppen bzw. die Ausschussgemeinschaft folgende Sitzverteilung im Rechnungsprüfungsausschuss:

Sitzverteilung

  • CSU - 3 Sitze
  • FW - 1 Sitz
  • SPD - 1 Sitz
  • JU - 1 Sitz
  • GRÜNE - 1 Sitz

Mitarbeiter

Folgende Kreisräte gehören derzeit dem Rechnungsprüfungsausschuss an:

SitzMitgliedStellvertreter
Nr.Partei 1Partei 2NamePartei 2Name
1 CSU CSU Beer Peter CSU Strehl Roland
2 CSU CSU Weiß Fredi CSU Merkl Martin
3 CSU JU Dittrich Jonas CSU Gerl Barbara
4 FW FW Dorfner Franz FW Grädler Thorsten
5 SPD SPD Ram Hans SPD Cermak Günther
6 JU 
JU Leißner Jürgen JU Trummer Christian
7 FW GRÜNE Wolf Elli GRÜNE Rösel Yvonne

1 Fraktion/Partei/Wählergruppe, auf die der Sitz entfällt
2 Fraktion/Partei/Wählergruppe, der die bestellte Person angehört

Jugendhilfeausschuss

Der Jugendhilfeausschuss ist ein Pflichtausschuss nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz. Dieser Ausschuss beschließt über Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der dafür im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel und der vom Kreistag gefassten Beschlüsse. Weitere Aufgaben regelt die Satzung für das Jugendamt des Landkreises Amberg-Sulzbach.

Dem Jugendhilfeausschuss gehören 15 stimmberechtigte und 11 beratende Mitglieder an. Die Zahl der beratenden Mitglieder vermindert sich um die Zahl eins, wenn der oder die Vorsitzende des Kreisjugendrings dem Jugendhilfeausschuss als stimmberechtigtes Mitglied angehört.

Die stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sind:

  • Landrat Richard Reisinger als Vorsitzender (Art. 17 Abs. 3 Satz 3 AGSG)
  • 5 Mitglieder des Kreistages (§ 71 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII)
  • 3 vom Kreistag gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind (§ 71 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII)
  • 6 auf Vorschlag der im Kreisgebiet wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe vom Kreistag gewählte Frauen und Männer (§ 71 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII).

Als beratende Mitglieder gehören dem Jugendhilfeausschuss an

  • der Leiter oder die Leiterin der Verwaltung des Jugendamtes
  • ein Mitglied, das als Jugend- oder Familien- oder Vormundschaftsrichter/in tätig ist
  • ein Mitglied aus dem Bereich der Schulen oder der Schulverwaltung
  • ein Bediensteter oder eine Bedienstete der zuständigen Agentur für Arbeit
  • eine Fachkraft, die in der Beratung im Sinne des § 28 SGB VIII (Erziehungsberatung) tätig ist
  • die für den Jugendamtsbezirk zuständige kommunale Gleichstellungsbeauftragte, sofern eine solche bestellt ist
  • ein Polizeibeamter oder eine Polizeibeamtin
  • der bzw. die Vorsitzende des Kreisjugendrings oder eine von ihm bzw. ihr beauftragte Person, sofern der oder die Vorsitzende des Kreisjugendrings dem Jugendhilfeausschuss nicht bereits als stimmberechtigtes Mitglied angehört

neben den genannten Mitgliedern nach Art. 7 Abs. 1 Nr. 9 AGSG je ein Vertreter oder eine Vertreterin

  • der Katholischen Kirche
  • der Evangelisch-Lutherischen Kirche
  • der Israelitischen Kultusgemeinde an.

Der Kreistag hat in der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und die weiteren Ausschüsse festgelegt, dass für die Sitzverteilung das Berechnungsverfahren Sainte-Laguë/Schepers mit der Berechnungsmethode nach dem Höchstzahlverfahren anzuwenden ist. Daraus ergibt sich für die im Kreistag vertretenen Fraktionen/Parteien/Wählergruppen bzw. die Ausschussgemeinschaft folgende Sitzverteilung im Jugendhilfeausschuss:

Sitzverteilung

  • CSU - 2 Sitze
  • FW - 1 Sitz
  • SPD - 1 Sitz
  • JU - 1 Sitz

Mitglieder

Folgende Kreisräte gehören derzeit dem Jugendhilfeausschuss an:

SitzMitgliedStellvertreter
Nr.Partei 1Partei 2NamePartei 2Name
1 CSU CSU Barth Birgit CSU Lindner Johannes
2 CSU CSU Merkl Martin CSU Trummer Nicole
3 FW FW Kroher Stefan FW Pröls Frederic
4 SPD SPD Leißner Angelie SPD Danninger Peter
5 JU JU Trummer Christian JU Gruber Elisabeth
1 Faktion/Partei/Wählergruppe, auf die der Sitz entfällt

2 Fraktion/Partei/Wählergruppe, der die bestellte Person angehört

 

Liste der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses von 2026 - 2032

 Stimmberechtigte MitgliederVertreter des stimmberechtigten Mitglieds
1 Richard Reisinger,
Landrat
Stefan Braun,
stellvertretender Landrat
2 Barth Birgit Lindner Johannes
3 Merkl Martin Trummer Nicole
4 Kroher Stefan Pröls Frederic
5 Leißner Angelie Danninger Peter
6 Trummer Christian Gruber Elisabeth
7

8

9

10

11

12

13

14

15

 Beratende MitgliederVertreter des beratenden Mitglieds

Satzung

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