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Immissionsschutz; Anzeige der Inbetriebnahme einer Tankstelle

Kurzbeschreibung

Sie möchten eine Tankstelle in Betrieb nehmen? Dann müssen Sie dies vorab bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.



Beschreibung

Wenn Sie eine Tankstelle in Betrieb nehmen möchten, müssen Sie dies vorher der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihre Anzeige bei der für Sie zuständigen Immissionsschutzbehörde ein.
  • Diese prüft Ihre Anzeige.
  • Bei Bedarf fordert die zuständige Immissionsschutzbehörde weitere Unterlagen bei Ihnen an.

Hinweise

Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie die Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegen.

Fristen

Sie müssen die Anzeige vor der beabsichtigten Inbetriebnahme der Anlage vorlegen.

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsfrist.

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlage/n
  • ausgefüllte Anzeige der Inbetriebnahme einer Tankstelle

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Redaktionell verantwortlich

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz und Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 25.07.2026

Online-Verfahren

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Voraussetzungen

  • Sie wollen eine Tankstelle in Betrieb nehmen.
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