Fahrlehrerprüfung; Beantragung der Zulassung
Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis werden unter bestimmten Voraussetzungen zur Fahrlehrerprüfung zugelassen.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 22.06.2026
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