Versammlungen
Das Bayerische Versammlungsgesetz gewährt jedermann das Recht, öffentliche Versammlungen zu veranstalten und an solchen Veranstaltungen teilzunehmen. Dieses Recht besitzt nicht, wer die Ziele einer für verfassungswidrig erklärten Partei oder verbotenen Vereinigung fördern will.