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Versammlungen

Das Bayerische Versammlungsgesetz gewährt jedermann das Recht, öffentliche Versamm­lungen zu veranstalten und an solchen Veranstaltungen teilzunehmen. Dieses Recht besitzt nicht, wer die Ziele einer für verfassungswidrig erklärten Partei oder verbotenen Vereinigung fördern will.

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