KFZ-Papiere
Berichtigung
Erforderliche Unterlagen - bei Wohnortwechsel innerhalb des Landkreises
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters (mit neuer Anschrift)
- Meldebescheinigung der Gemeinde, falls neue Anschrift noch nicht im Ausweis eingetragen ist
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit gültiger Hauptuntersuchung in Original
- ggf. KFZ-Brief (wenn ein Umtausch von den alten in neue EU-Papiere gewünscht wird)
Erforderliche Unterlagen - bei Wohnortwechsel von außerhalb in den Landkreis
bei Kennzeichenmitnahme:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- ggf. Fahrzeugbrief (falls Umtausch auf EU-Papiere nötig ist)
- Evb-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer)
- Personalausweis oder Reisepass (mit neuer Anschrift)
bei Beantragung eines AS-Kennzeichens:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Evb-Nummer
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bisherige Nummernschilder
Erforderliche Unterlagen - bei Namensänderung
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters (mit eingetragenem neuen Namen) oder zusätzlich z.B. Heiratsurkunde, wenn Ausweis noch nicht geändert ist
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: KFZ-Schein) (mit gültiger Hauptuntersuchung in Original)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: KFZ-Brief)
Erforderliche Unterlagen - bei technischen Änderungen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: KFZ-Schein) (mit gültiger Hauptuntersuchung in Original)
- ggf. Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: KFZ-Brief)
- Technisches Gutachten, eines staatlich anerkannten Prüfers (z. B. TÜV, Dekra)
Erforderliche Unterlagen - bei Zuteilung Historienkennzeichen
Historienkennzeichen
Änderung der KFZ-Papiere bei Zuteilung Historienkennzeichen, bzw. Neubeantragung eines Historienkennzeichens
Voraussetzung
Für das sog. "Historienkennzeichen" kommen nur Kraftfahrzeuge in Betracht, die mindestens vor 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden und vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt werden.
Diese Fahrzeuge unterliegen einer besonderen Besteuerung.
Erforderliche Unterlagen bei Änderung der Zulassung auf Historie
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: KFZ-Schein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: KFZ-Brief)
- Oldtimergutachten nach § 23 FZV, festgestellt durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
- Kennzeichenschilder
Erforderliche Unterlagen bei Neubeantragung eines Historienkennzeichens
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: KFZ-Schein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: KFZ-Brief)
- Oldtimergutachten nach § 23 FZV, festgestellt durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
- ggf. Kennzeichenschilder
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Vollmacht für Beauftragten
- SEPA – Lastschriftmandat
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug mit Personalausweis und Vollmacht eines Unterschriftberechtigten
Ausstellung eines Ersatz-KFZ-Briefes/Zulassungsbescheinigung Teil II
Erforderliche Unterlagen - falls vollgeschrieben oder unbrauchbar
KFZ-Brief
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: KFZ-Schein)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- Original Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: KFZ-Brief)
- Vollmacht für Beauftragten
KFZ-Schein
- Original-KFZ-Schein mit gültiger Hauptuntersuchung (in Original)
- KFZ-Brief alt wenn noch kein Teil II existiert, da Umtausch in EU-Papiere
Erforderliche Unterlagen - bei Verlust bzw. Diebstahl
KFZ-Brief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- eidesstattliche Versicherung des KFZ-Halters bzw. Verlierers bei perönlicher Vorsprache
- KFZ-Schein (alt) falls noch kein Teil I existiert, da Umtausch in EU-Papiere
- Vollmacht vom Halter, falls der Verlierer nicht gleichzeitig Halter vom Fahrzeug ist
KFZ-Schein
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- eidesstattliche Versicherung des Kfz-Halters bzw. Verlierers bei persönlicher Vorsprache
- KFZ-Brief alt, wenn noch kein Teil II existiert, da Umtausch in EU-Papiere
- Nachweis über letzte Hauptuntersuchung (TÜV-Bericht)
- Vollmacht vom Halter, falls der Verlierer nicht gleichzeitig Halter vom Fahrzeug ist
Achtung
Falls der Fahrzeugschein gestohlen wurde, ist zusätzlich eine Diebstahl-Bestätigung der Polizei erforderlich.