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Außerbetriebsetzung

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: KFZ-Schein)
  • Kennzeichenschilder

Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges (Online-Anwendung)

Mit der Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung wird die internetbasierten Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges als 1. Schritt einer internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) ermöglicht. Fahrzeughalter können unter Nutzung der ab dem 01.01.2015 bei Zulassung eines Fahrzeuges verwendeten neuen Stempelplaketten und Zulassungsbescheinigungen mit einem jeweils verdeckten Sicherheitscode auf den Portalen der Zulassungsbehörden der Länder oder über ein zentrales Portal, betrieben durch das Kraftfahrt-Bundesamt, den Antrag auf Außerbetriebsetzung, ohne persönliches Erscheinen bei der Zulassungsbehörde, stellen.

  • Identität mittels des neuen Personalausweises (nPA)
    Sie müssen zusätzlich ein Lesegerät besitzen und die Online-Ausweisfunktion muss freigeschaltet sein
  • Zahlmöglichkeiten: Derzeit kann nur mit giropay bezahlt werden (keine Kreditkarten)

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