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Allgemeine Informationen

Personalausweis oder Reisepass

Es sind nur noch Zulassungen auf dem Hauptwohnsitz möglich, nicht mehr auf den Nebenwohnsitz. Der tatsächliche Wohnort muß mit dem Ausweis übereinstimmen. Ist dies nicht der Fall, ist eine Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes vorzulegen!

Ausländische Ausweise sind im Original mit Einwohnermelde-Bestätigung vorzulegen! Der Führerschein wird als Ausweis nicht anerkannt!

Vollmacht

Erledigen Sie eine Zulassung im Auftrag eines anderen, ist immer eine schriftliche Vollmacht, eine Einzugsermächtigung und der Ausweis vorzulegen!

Gewerbeanmeldung

Bei Zulassung auf den Firmennamen ist immer eine Gewerbeanmeldung der zuständigen Gemeinde erforderlich, bzw. der Handelsregisterauszug.

Versicherungsbestätigungen/eVB (elektronische Versicherungsbestätigung)

Zulassungen können nur noch mit einer eVB durchgeführt werden. Bitte achten Sie darauf, dass Sie z. B. gewünschte Saisonangaben ihrem Versicherer mitgeteilt haben, und diese auch hinterlegt wurden bzw. abweichende Versicherungsnehmer eingetragen sind.

Falsch hinterlegte Daten können nicht abgeändert werden, eine Zulassung kann nicht durchgeführt werden.

Zulassung auf Minderjährige

Bei einer Zulassung auf Minderjährige sind eine Einverständniserklärung und die Ausweise der Erziehungsberechtigten vorzulegen!

Einzugsermächtigung

Bei der Einzugsermächtigung zur Abbuchung der KFZ-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat) ist die Unterschrift des KFZ-Steuerzahlers mit Angabe der IBAN und BIC notwendig. Sollte der KFZ-Steuerzahler vom Fahrzeughalter abweichen, so hat der Fahrzeughalter ebenfalls zu unterschreiben.

Leichtkrafträder

Die Betriebserlaubnis gilt als KFZ-Brief/Zulassungsbescheinigung Teil II.

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