Einführung Fahrerqualifizierungsnachweis ab 23.05.2021
Mit dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung wird die EU-Richtlinie 2018/645 in nationales Recht umgesetzt. Der Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation erfolgt ab 23.05.2021 über die Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises als ID1-Karte. Die Herstellung der Kartenkörper und die Personalisierung erfolgen zentral bei der Bundesdruckerei GmbH in Berlin.
Voraussetzungen für den Antrag Fahrerqualifizierungsnachweis
Beantragt ein Fahrer / eine Fahrerin ab dem 23.05.2021 den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN), so werden folgende Unterlagen benötigt:
- Amtlicher Nachweis über den Tag und Ort der Geburt (z. B. Personalausweis)
- Biometrisches Passbild
- Gültiger Führerschein (mit den ggf. bislang erteilten Nachweisen über die Qualifikation)
- Amtlicher Nachweis zum ordentlichen Wohnsitz (z. B. Personalausweis)
- Ggf. Nachweis über Zulässigkeit der Arbeitsaufnahme bei Nicht-EU-Bürgern
- Rechtlich vorgeschriebener Nachweis über anzurechnende Aus- oder Weiterbildungsmaßnahmen nach der jeweiligen Rechtsvorschrift (ADR-Schein oder Sachkundebescheinigung)
- Sofern noch nicht elektronisch erfasst, die Nachweise über die Module nach BKrFQV
Entstehende Kosten für den Fahrerqualifizierungsnachweis
- KBA-Gebühr 5,00 Euro
- Prüfung eines Antrages auf Ausstellung eines FQN 15,80 Euro
- Prüfung eines Antrages auf Ausstellung eines FQN bei Verlust oder Diebstahl 20,20 Euro
- Ausstellung eines FQN – Direktversand innerhalb Deutschlands 11,70 Euro
- Ausstellung eines FQN – Direktversand in EU-Mitgliedsstaaten 12,80 Euro
- Ausstellung eines FQN - Expressversand 17,10 Euro
- Prüfung eines Antrages auf Anrechnung anderer abgeschlossener spezieller Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen 7,00 Euro