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Fahrerlaubnis beantragen

Internationaler Führerschein

Beschreibung

Der Internationale Führerschein bestätigt den Besitz einer nationalen Fahrerlaubnis in verschiedenen Sprachen. Er ersetzt keinen nationalen Führerschein, sondern ist nur in Kombination mit diesem gültig.

Gültigkeit

maximal 3 Jahre gültig (kürzere Gültigkeit möglich, falls befristete Klassen C/D vorhanden sind und diese in den Internationalen Führerschein eingetragen werden müssen).

Wann benötige ich einen Internationalen Führerschein?

Der Internationale Führerschein wird grundsätzlich im außereuropäischen Raum benötigt. Auskunft, in welchen Ländern der Internationale Führerschein erforderlich ist, erteilen Automobilclubs oder die jeweiligen Auslandsvertretungen.

Berechtigt ein Internationaler Führerschein auch zum Führen in Deutschland und der EU?

Nein. Wenn ein Fahrverbot von einer deutschen Behörde verhängt wird, ist der deutsche Führerschein und der Internationale Führerschein für die Dauer des Fahrverbots abzuliefern. Sollte die deutsche Fahrerlaubnis entzogen werden, verliert auch der Internationale Führerschein seine Gültigkeit.

Welche Unterlagen benötige ich für die Beantragung?

  • gültiger Personalausweis (mit aktueller Wohnadressangabe) oder Reisepass 1
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (45mm x 35mm), das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
  • EU-Kartenführerschein

Bitte beachten

Der Internationale Führerschein kann nur ausgestellt werden, wenn Sie im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sind. Falls Sie noch keinen EU-Kartenführerschein besitzen, empfehlen wir Ihnen mindestens 6 Wochen vor Reiseantritt, den Antrag auf Ausstellung eines EU-Kartenführerscheins und eines Internationalen Führerscheins zu stellen. Den Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheins müssen Sie direkt beim Landratsamt Amberg-Sulzbach stellen.

Wie viel kostet die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins?

  • Ausstellung: 15,00 Euro

 

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