Vereinspauschale
Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zur Förderung des außerschulischen Sports an Sportvereine (e. V.). Gefördert werden gemeinnützige Vereine, deren Vereinssitz in Bayern und deren Vereinszweck die Pflege des Sports oder einer Sportart ist. Ferner muss der Verein Mitglied des Bayerischen Landessportverbands oder des Bayerischen Sportschützenbundes sein und muss zudem aktive Jugendarbeit betreiben.
Die Formulare sind bis spätestens 1. März im Landratsamt Amberg-Sulzbach einzureichen.
Formulare
Energiepreiszuschuss
Die Vereine sind gem. Nr. 2.4 der Richtlinie verpflichtet, bis zum 30. April 2024 einen Verwendungsnachweis bei der zuständigen Bewilligungsbehörde einzureichen. Der Verwendungsnachweis soll durch die Vereine ausgefüllt und elektronisch an die zuständige Kreisverwaltungsbehörde übersandt werden. Sofern durch den Verein kein Verwendungsnachweis vorgelegt wird, muss der ausbezahlte Zuschuss in voller Höhe von der Vereinspauschale 2024 abgezogen werden.