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Niederschlagswasser

Die Nutzung von Regenwasser zu Einsparung von Trinkwasser hat in der heutigen Zeit erheblich an Bedeutung gewonnen.

Darüber hinaus wird durch die Rückhaltung und Nutzung von Regenwasser in Siedlungsgebieten ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung der Wasserabflüsse und letztendlich zum vorbeugenden Hochwasserschutz geleistet.

Der bayerische Gesetzgeber hat dieser neuen Sichtweise mit verschiedenen gesetzlichen Regelungen Rechnung getragen:

Einleitungen ins Grundwasser:

Mit der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) vom 01.01.2000 und den Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW) wurden Bestimmungen erlassen, unter deren Einhaltung eine Niederschlagswasserversickerung in das Grundwasser erlaubnisfrei vorgenommen werden kann.

Einleitungen in Oberflächengewässer:

Nach § 25 WHG, Art. 18 BayWG und den Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer (TRENOG) kann unter bestimmten Voraussetzungen auch gesammeltes Niederschlagswasser erlaubnisfrei in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet werden.


Für alle Niederschlagswassereinleitungen, die nicht unter die „Freistellung“ fallen ist eine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen.


Nähere Auskünfte können beim Sachgebiet Wasserrecht eingeholt werden.

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