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IZÜV - Überwachungsprogramm

für den Bereich eigenständiger Abwasserbehandlungsanlagen -  EU-Richtlinie über Industrieemissionen (IED bzw. IE-RL)

Gemäß § 8 Abs. 5 und § 9 der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungs-Verordnung (IZÜV) soll der Überwachungsplan eine planmäßige und nachvollziehbare Überwachung der Anlagen mit einer Genehmigung nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WHG im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Amberg- Sulzbach sicherstellen. Dieses Überwachungsprogramm wurde aus dem Überwachungsplan der Regierung der Oberpfalz entwickelt. Der Überwachungsplan ist im Internet unter www.regierung.oberpfalz.bayern.de (unter dem Angebot „Umwelt“) einsehbar. Das Überwachungsprogramm wird regelmäßig überprüft und gegebenenfalls aktualisiert

Überwachungsprogramm mit Anlagen

 

Überwachungsberichte nach § 9 Abs 5 IZÜV (Stand: 01.11.2021)

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