Fallgruppen
Die Abwassersituation in allen Gemeinden und Ortsteilen wird fortlaufend durch das Wasserwirtschaftsamt kartiert.
Für eine frühzeitige Abklärung der Abwasserentsorgung bei Bauanträgen und Nutzungsänderungen können diese Daten aufgerufen werden.
Erläuterung zu Fallgruppen
IGebiete, in denen das Abwasser bereits zentral entsorgt wird oder vor der Nutzung der Bebauung zentral entsorgt werden wird.
Das bedeutet: Der Anschluss an eine gemeindliche Abwasseranlage ist möglich.
Gebiete, in denen das Abwasser kurzfristig (bis ca. 7 Jahre) zentral entsorgt werden wird und somit übergangsweise eine Einleitung des gereinigten Abwassers entweder in den Untergrund oder in ein oberirdisches Gewässer in Betracht kommt ("kurzfristige Übergangslösung").
Das bedeutet: Kleinkläranlage nach DIN 4261 ohne biologische Stufe.
Gebiete, in denen damit zu rechnen ist, dass die Gemeinde längerfristig (mehr als 7 Jahre) die notwendigen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße zentrale Entsorgung nicht schaffen wird und eine Einleitung von mechanisch-biologisch gereinigtem Abwasser entweder in den Untergrund oder in ein oberirdisches Gewässer in Betracht kommt ("längerfristige Lösung").
Das bedeutet: Kleinkläranlage nach DIN 4261 mit biologischer Stufe.
Falls die Fallgruppe III zusätzlich mit einem "K" gekennzeichnet ist, bedeutet dies, dass die Ortschaft sich im Karst befindet und eine direkte Versickerung in den Un-tergrund nicht zulässig ist. Hier sind höhere Anforderungen zu stellen. Der Ab-schnitt C Nr. 3.2.2 Merkblatt Nr. 4.4/22 "Anforderungen an Einleitungen von häuslichem und kommunalem Abwasser sowie an Einleitungen aus Kanalisationen" vom 01.10.2008 des Bayer. Landesamtes für Umwelt ist zu beachten.
IV Alle sonstigen Gebiete, bei denen Bauvorhaben mit Kleinkläranlagen als Einzelfall unzulässig sind oder im Einzelfall weiterhin dem Wasserwirtschaftsamt vorgelegt werden müssen.Das bedeutet: Entscheidung, ob das Bauvorhaben möglich ist und Festlegen von Auflagen im Einzelfall durch das Wasserwirtschaftsamt.
Erläuterung zu Reinigungsklassen
Definiert nach den Zulassungsgrundsätzen für allgemein bauaufsichtliche Zulassung für die Anwendung von Kleinkläranlagen durch das Deutsche Institut für Bautechnik.
2. Anlagen mit zusätzlicher Nitrifikation -> Klasse N
3. Anlagen mit zusätzlicher Denitrifikation -> Klasse D
4. Anlagen mit zusätzlicher Phosphorelimination -> Klasse C, N, D, +P
5. Anlagen mit zusätzlicher Hygienisierung -> Klasse C, N, D, +H
Diesen Reinigungsklassen liegen folgende Anforderungswerte zugrunde, deren Einhaltung im Rahmen des bauaufsichtlichen Zulassungsverfahrens (Verfahrens zur Prüfung der Reinigungs-leistung gemäß Anhang B der DIN EN 12566-3) durch ein zugelassenes Prüfinstitut geprüft wird:
Klasse | C | N | D | +P | +H |
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Chemischer Sauerstoffbedarf CSB mg/l | 150* / 100** | 90* / 75** | 90* / 75** | - | - |
Biochemischer Sauer-stoffbe-darf BSB5 mg/l | 40* / 25** | 25* / 15** | 25* / 15** | - | - |
Ammonium-Stickstoff NH4-N mg/l | - | 10** | 10** | - | - |
Anorganischer Stickstoff Nanorg mg/l | - | - | 25** | - | - |
Phosphor P mg/l | - | - | - | 2** | - |
faecal coliforme Keime in 100 ml KBE | - | - | - | - | 100* |
Abfiltrierbare Stoffe AFS mg/l | 75* | 50* | 50* | - | - |
* ermittelt aus der qualifizierten Stichprobe, bei faecal coliformen Keimen einfache Stichprobe
** ermittelt aus der 24-h Mischprobe
Anlagen ohne allgemein bauaufsichtliche Zulassung, wie z. B. vor Ort hergestellte Abwassertei-che oder Pflanzenbeetanlagen, müssen gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) bemessen, errichtet und betrieben werden. Die Erfüllung weitergehender Anforderungen hinsichtlich der Abwasserbehandlung erfordert bei diesen Systemen bestimmte konstruktive Maßnahmen sowie eine auf die Erreichung des Qualitätsziels ausgerichtete und nachgewiesene Bemessung, Betriebsweise und Wartung der Bauwerke.