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Industrieemissions-Anlagen im Landkreis Amberg-Sulzbach

1. Überwachungsprogramm

Aus dem Überwachungsplan der Regierung der Oberfpalz wurde das Überwachungsprogramm des Landratsamtes Amberg-Sulzbach entwickelt. Der Überwachungsplan der Regierung der Oberpfalz kann auf der Webseite der Regierung der Oberfalz (https://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/service/umwelt) eingesehen werden.


2. Anlagen der Industrieemissions-Richtlinie (IE-Anlagen) im Landkreis Amberg-Sulzbach

Das Landratsamt Amberg-Sulzbach hat nach § 52a BlmSchG ein Programm zur Überwachung der im Landkreis vorhandene IE-Anlagen erstellt.

Laut § 10 Abs. 8a BImschG sind bei Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie die Genehmigungsbescheide sowie die Bezeichnung des für die Anlage maßgeblichen BVT-Merkblattes im Internet bekannt zu machen. Dies gilt für Bescheide seit dem 7. Januar 2013, nicht jedoch für bereits früher ergangene Genehmigungen.

Nach jeder Vor-Ort-Besichtigung einer Anlage erstellt das Landratsamt Amberg-Sulzbach gemäß § 52a Abs. 2 BImSchG einen Bericht mit den relevanten Feststellungen über die Einhaltung der Genehmigungsanforderungen und der Nebenbestimmungen sowie mit Schlussfolgerungen, ob weitere Maßnahmen notwendig sind. Der Bericht ist der Öffentlichkeit nach den Vorschriften über den Zugang zu Umweltinformationen innerhalb von vier Monaten zugänglich zu machen.


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