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Inklusion

Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (kurz: UN-Behindertenrechtskonvention), am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York verabschiedet, am 30. März 2007 von der Deutschland unterzeichnet und am 3. Mai 2008 in Kraft getreten, gilt als Meilenstein in der internationalen Politik für Menschen mit Behinderung. Es verbietet die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen und garantiert ihnen die bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte. Menschen mit Behinderung sollen in ihrer Andersartigkeit als gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft geachtet und als Teil der menschlichen Vielfalt akzeptiert werden.

2014 haben der Landkreis Amberg-Sulzbach und die Stadt Amberg ein Inklusionsbündnis als eine gemeinsame Behindertenvertretung zur Wahrnehmung und Förderung der Belange der behinderten Bürgerinnen und Bürger gegründet. Es ist ein Zusammenschluss von Mitgliedern öffentlicher und freier Träger und anderer aktiv an der Inklusion behinderter Menschen beteiligten Vereine, Organisationen, Institutionen und Verbände sowie Behörden sein. Es soll Anregungen und Empfehlungen auf dem Gebiet der Behindertenhilfe geben. Sein Ziel ist, die Integration behinderter Menschen in ihrem gesellschaftlichen Umfeld zu verbessern und deren Interessen und Bedürfnisse in der Öffentlichkeit und im politischen Raum gezielt zu vertreten. Insbesondere steht es für Äußerungen zu öffentlichen Bauvorhaben zur Verfügung.

Die Geschäftsordnung für dessen Tätigkeit sieht vor, dass das Inklusionsbündnis aus einem Plenum und einem Beirat (Inklusionsbeirat) besteht. Das Plenum ist die allgemeine Versammlung. Die öffentlichen und freien Träger sowie andere aktiv an der Inklusion behinderter Menschen beteiligten Vereine, Organisationen, Institutionen und Verbände entsenden jeweils einen Delegierten ins Plenum, ebenso betroffene Behörden. Das Plenum trifft sich in der Regel einmal pro Jahr.

Ferner existiert ein Inklusionsbeirat, der aus in der Regel elf Mitgliedern besteht. Vertreten sind jeweils eine Person zur Wahrnehmung der Interessen sehbehinderter/ blinder, hör-/ sprachbehinderter, geh-/ körperbehinderter, geistig behinderter, psychisch erkrankter sowie chronisch erkrankter Menschen, ferner die beiden kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung, sowie insgesamt drei Mitglieder aus den kommunalen Verwaltungen, davon eines in der Funktion eines Geschäftsführer. Der Inklusionsbeirat tagt bedarfsabhängig mehrmals jährlich.

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