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Finanzielle Unterstützung

Arbeitslosengeld

Arbeitslosengeld I

Arbeitslosengeld I wird von der Bundesagentur für Arbeit gewährt und ist eine Leistung der deutschen Arbeitslosenversicherung. Anspruch auf Arbeitslosengeld haben Arbeitnehmer, die

  • arbeitslos sind, 
  • sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben und 
  • die Anwartschaftszeit erfüllt haben. Die Anwartschaftszeit ist erfüllt, wenn der Arbeitnehmer in den zwei Jahren vor Beginn der Arbeitslosigkeit 360 Tage in einer beitragspflichtigen Beschäftigung gestanden hat oder aus sonstigen Gründen versicherungspflichtig zur Arbeitslosenversicherung war (z. B. Elternzeit, Wehr- oder Zivildienstzeiten).

Für den Bereich der Bundesagentur für Arbeit, zu der auch Amberg gehört, finden Sie die Kontaktadressen hier:

Arbeitslosengeld II

Elterngeld wird für Kinder, die ab 01.01.2007 geboren sind, gewährt. Zuständig für die Gewährung des Elterngeldes ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales. Der Antrag kann aber auch bei der Wohnsitzgemeinde abgegeben werden, die diesen dann an die zuständige Regionalstelle weiterleitet.

Ausbildung

BAföG

Arbeitslosengeld II als Leistung zur Grundsicherung für Arbeitssuchende wird von der Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigung und Integration der Stadt und des Landkreises Amberg-Sulzbach (ARGE) gewährt.

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) wird während einer beruflichen Ausbildung sowie einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme geleistet. Auszubildende erhalten Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist. Für behinderte Menschen gelten darüber hinaus besondere Regelungen.

Frauen

Frauenhäuser

In der Oberpfalz stehen vier Frauenhäuser mit jeweils 30 Plätzen für Frauen und Kinder zur Verfügung:

Frauenhäuser bieten misshandelten oder von Misshandlung bedrohten Frauen und Kindern eine vorübergehend, schützende und sichere Unterkunft und beratende Hilfe. Sie stehen allen Frauen und ihren Kindern offen, völlig unabhängig von deren Einkommen, Staatsangehörigkeit oder Konfession.

Notruf für Frauen

Für Frauen, die Gewalt erleben mussten und nach Unterstützung suchen, bietet der Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Amberg einen Notruf an.

Kind und Eltern

Elterngeld

Arbeitslosengeld II als Leistung zur Grundsicherung für Arbeitssuchende wird von der Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigung und Integration der Stadt und des Landkreises Amberg-Sulzbach (ARGE) gewährt.

Kindergeld und Kinderzuschlag

Die Zahlung dieser Leistungen erfolgt durch die Familienkasse (bei der Agentur für Arbeit). Für den Bereich des Landkreises Amberg-Sulzbach ist die Familienkasse Schwandorf zuständig.

Zur groben Orientierung: Kinderzuschlag erhalten Eltern mit Einkommen, das nur den Bedarf der Eltern deckt, aber nicht mehr den Bedarf der Kinder. Der Bedarf wird nach den Vorschriften für Arbeitslosengeld II berechnet. Das Kindergeld beträgt derzeit 154 € monatlich für die ersten drei Kinder und 179 € monatlich ab dem vierten Kind. Es steht zudem Eltern von Jugendlichen und jungen Volljährigen zu, die noch in Ausbildung, arbeitslos oder behindert sind, auch wenn diese das 18. Lebensjahr schon vollendet haben.

Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind"

Wenn die vorhandenen privaten und vor allem öffentlichen Hilfen nicht ausreichen sollten und die Schwangerschaft die Mutter auch in sonstige Konflikte gestürzt hat, so kann diese eine Unterstützungsmöglichkeit aus der Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ erhalten. Hilfe erhalten werdende Mütter in Not, kinderreiche Familien und allein Erziehende in besonderen Notlagen. Die Förderung besteht bis zu 3 Jahren nach der Geburt des Kindes.

Mutterschaftsgeld

Während der Mutterschutzfristen (i. d. R. sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes) haben Frauen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Dieses wird von der Krankenkasse gewährt und richtet sich nach dem durchschnittlichen Netto-Arbeitsentgelt der letzten drei Kalendermonate vor dem Beginn der Schutzfrist, höchstens jedoch 13,00 EUR täglich. Beträgt nach den gesetzlichen Abzügen vom Einkommen das tägliche Arbeitsentgelt weniger als 13,00 €, so zahlt der Arbeitgeber den Unterschied als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Frauen, die nicht berufstätig, geringfügig beschäftigt oder privat, familien- oder nicht versichert sind, erhalten dieses Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt in Bonn.

Übernahme von Teilbeiträgen für Tageseinrichtungen (Kindergärten) und Tagespflege

Das Jugendamt kann in bestimmten Fällen die Kosten für Kindergärten, Horte und andere Einrichtungen übernehmen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss wird allein erziehenden Müttern und Vätern gewährt. Bis zu sechs Jahre, max. für 72 Monate wird die Leistung auf Antrag bewilligt, wenn das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und der Unterhalt vom anderen Elternteil nicht gezahlt wird.

Wohnen

Wohngeld

Wohngeld kann Mietern oder Eigentümern gewährt werden, wenn die Miete oder die Belastungen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Familienhaushalts überfordert. Ansprechpartnerinnen für die Beratung und Beantragung in Sachen Wohngeld sind am Landratsamt Amberg-Sulzbach.

Wohnungsbauförderung

Der Staat fördert den Bau von Wohnungen durch zinsgünstige Darlehen oder auch durch einen Zuschuss zu den Um- und Einbaukosten für behindertengerechtes Wohnen. Ansprechpartnerin für die Beratung und Beantragung in Sachen Wohnungsbauförderung ist am Landratsamt Amberg-Sulzbach.

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