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Angemessene Kosten

Was muss ich bei der Vermietung beachten?

Sollte für Sie eine Vermietung an anerkannte Asylbewerber und Flüchtlinge in Betracht kommen, ist es wichtig und notwendig, dass der mögliche Mieter die Angemessenheit der Unterkunft (Miethöhe) vom Jobcenter vor Abschluss des Mietvertrages prüfen lässt, und sich die Angemessenheit schriftlich bestätigen lässt.

Die angemessene Miethöhe ist entscheidend für die Kostenzusage des Jobcenters. Um diese Angemessenheit überprüfen zu können, sind die folgenden Angaben erforderlich:

  • Personenzahl
  • Gesamtfläche der Wohnung
  • Heizenergieträger
  • Region im Landkreis, wo sich die Wohnung befindet

Der Mieter sollte idealerweise ein Formblatt ausfüllen, und damit zum Jobcenter gehen. Das Formblatt finden Sie unter folgender Adresse:

Angemessene Mieten

Die angemessenen Bruttokaltmieten* im Landkreis Amberg-Sulzbach entnehmen Sie bitte folgender Tabelle:

* Die Bruttokaltmiete beinhaltet alle Kosten (z. B. Kaltmiete, Wasser-/ Abwasserkosten, usw.) die bezüglich der Anmietung einer Wohnung entstehen (mit Ausnahme der Heizkosten sowie den Kosten für den Haushaltsstrom).

Angemessene Heizkosten

Die angemessenen monatlichen Grenzwerte für Heizkosten im Landkreis Amberg-Sulzbach richten sich nach dem aktuellen Heizspiegel für Deutschland. Die entsprechenden Daten entnehmen Sie bitte folgender Tabelle:

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