Einbürgerung
Wir sind für Sie zuständig, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Amberg-Sulzbach haben.
Einbürgerung
Die Einbürgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an eine Ausländerin oder einen Ausländer. Sie muss beantragt werden und wird durch Aushändigung einer besonderen Einbürgerungsurkunde vollzogen.
Dienstleistungen
Online-Verfahren | Einbürgerung
- Einbürgerung - Quick-Check
Mit einem Quick-Check, den Sie unter dem nachfolgendem Link finden, können Sie eine unverbindliche Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen durchführen.https://formularserver.bayern.de/intelliform/assistants... - Einbürgerung - Online-Antrag
Ein Ausländer, der in Deutschland lebt, hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch darauf, eingebürgert zu werden bzw. Ausländer, die die Voraussetzungen für eine Anspruchseinbürgerung nicht oder noch nicht erfüllen, können nach Ermessen eingebürgert werden, soweit bestimmte Voraussetzungen vorliegen.https://www.freistaat.bayern/dokumente/onlineverfahren/...