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Lebensmittelhygiene

Einer der wichtigsten Grundsätze des neuen Lebensmittelrechts der EU heißt:

Lebensmittel, die nicht sicher sind, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden.

Das Veterinäramt wacht als zuständige Fachbehörde darüber, dass die Anforderungen der Lebensmittelhygie im Landkreis Amberg-Sulzbach und Stadt Amberg eingehalten werden. Ziel ist es, Mensch und Tier vor gesundheitsschädlichen Beeinträchtigungen und Schädigungen zu vermeiden.

Das Lebensmittelgewerbe (Direktvermarkter, Milchverarbeitungsbetriebe, Eierproduzenten und Fleischverarbeitungsbetrie-be) ist durch das neue Lebensmittelrecht verpflichtet, Eigenkontrollmaßnahmen in den jeweiligen Betrieben bzw. Betriebsteilen durchzuführen, um den von der EU geforderten hohen Sicherheitsstandard für Lebensmittel zu gewährleisten.

Die Aufgaben des Veterinäramtes sind die gutachterliche Mitwirkung bei Baugenehmigungsverfahren in diesem Bereich, Beratung zu Hygieneanforderungen und Eigenkontrollsystem und die Kontrolle der Hygienepraxis.

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