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Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)

Gesundheitliche Beratung

Wir führen die gesundheitliche Beratung nach §10 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSCHG) durch. Diese ist für alle Personen gesetzlich verpflichtend, die in der Bundesrepublik Deutschland sexuelle Dienstleistungen gegen Geld erbringen.

Am Gesundheitsamt können Sie einen Termin für die gesundheitliche Beratung nach §10 ProstSchG vereinbaren. Die gesundheitliche Beratung muss alle 12 Monate wiederholt werden, bei unter 21-jährigen alle 6 Monate. Nach der Beratung wird jeweils eine Bestätigung zur Anmeldung und zum Mitführen augestellt.

Wie kann ich einen Termin vereinbaren?

Sollten Sie einen Termin vereinbaren wollen, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Beratungen ohne Termin sind nicht möglich. Bei Bedarf organisieren wir für das Beratungsgespräch einen Dolmetscher in der benötigten Sprache.

Was muss ich mitbringen und was kostet die Beratung?

  • Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
  • Die Beratung und Austellung der Bescheinigung kosten 35,00 Euro.

Allgemeine Informationen zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Bayern finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration.

Wie lange dauert die Beratung?

Die Beratung dauert ca. 30 bis 60 Minuten.

Broschüren

Mit dieser anschaulichen Broschüre, in leichter Sprache werden Sexarbeiter*innen, Bordellbetreiber*innen und Kund*innen über das Prostituiertenschutzgesetz informiert. Die Broschüre gibt klare Informationen und beantwortet Fragen zu dem »Gesetzes - Wirrwarr«.

Weitere Informtionen

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