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Digitaler Bauantrag

Der Landkreis Amberg-Sulzbach führt im Rahmen eines verbesserten Bürgerservices das digitale Baugenehmigungsverfahren (digiBG) ein. Seit dem 1. April 2024 an haben bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser (bspw. Architekten und Ingenieure) die Möglichkeit, Bauanträge digital einzureichen.

Online-Verfahren

Wichtige Änderung im Verfahrensablauf

Mit der Aufnahme in die DBauV kommt es zu einer wichtigen Änderung im Verfahrensablauf. Für Verfahren, in denen das Landratsamt Amberg-Sulzbach die abschließende Entscheidung zu treffen hat (Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Abgrabungsanträge), tritt künftig ein Zuständigkeitswechsel bei der Antragstellung ein. Sowohl digitale als auch papiergebundene Anträge dieser Art sind daher ab 1. April 2024 direkt beim Landratsamt Amberg-Sulzbach, Untere Bauaufsichtsbehörde, Schloßgraben 3, 92224 Amberg zu stellen.

Kommunen bleiben am Verfahren beteiligt

Die Landkreiskommunen bleiben jedoch selbstverständlich ein unverzichtbarer Teil des baurechtlichen Genehmigungsverfahrens und werden im ersten Schritt nach Eingang der Unterlagen unverzüglich über den Antrag informiert und am Verfahren beteiligt. Nachdem die Behandlung der Anträge künftig nicht mehr nacheinander, sondern gleichzeitig erfolgt, wird eine Beschleunigung der Verfahren erwartet. Während die Kommunen innerhalb der gesetzlichen Zwei-Monats-Frist über das Einvernehmen zum Bauantrag entscheiden, besteht für das Landratsamt bereits die Möglichkeit, Fachstellen zu beteiligen und mit der weiteren Antragsbearbeitung zu beginnen.

Für Verfahren, in denen die örtlich zuständige Kommune die abschließende Entscheidung trifft (Genehmigungsfreistellungsanträge, isolierte Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften), erfolgt die Antragstellung in Papierform nach wie vor über diese.

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