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Pflegeberatung

Was ist die Beratungsstelle?

Die Beratungsstelle ist eine bürgernahe und kostenlose Serviceeinrichtung des Landratsamtes Amberg-Sulzbach.

Was macht die Beratungsstelle?

Wir beraten und informieren kostenlos und neutral (in Form einer Erstberatung)

  • Zu allen Fragestellungen des Alters und der Pflege
  • Pflegende Angehörige, insbesondere bei Unterstützungs- und Versorgungsbedarf, Beratung- und Entlastungsangeboten bei der Alltagsbewältigung

Wie hilft die Beratungsstelle?

  • Wir informieren über Leistungsarten
  • Wir vermitteln die zuständigen Ansprechpartner
  • Wir unterstützen im Umgang mit Behörden und Kostenträgern
  • Wir leiten ihr Anliegen auch direkt an die zuständigen Ansprechpartner weiter

Wo finden die Beratungen statt?

Die Termine der Beratungen finden in einem Beratungszimmer des Landratsamtes Amberg-Sulzbach mit barrierefreiem Zugang statt;

Zeughausstraße 2 in 92224 Amberg; Gebäude 3 im Erdgeschoss

oder

bei Bedarf vor Ort in den Rathäusern unserer 27 Gemeinden

Örtliche Fachstellen in und für den Landkreis Amberg-Sulzbach

  • AOVE – Wohnen im Alter in Hahnbach
  • Seniorenmosaik im Naturpark Hirschwald e.V. in Kümmersbruck
  • Fachstelle für pflegende Angehörige in Sulzbach-Rosenberg (Ökumenische Sozialstation) und in Endsdorf (Caritas Sozialstation)
  • Fachstelle für Demenz und Pflege in Sulzbach-Rosenberg (SEGA e.V.)
  • und weitere …

Überörtliche Fachstellen in und für den Landkreis Amberg-Sulzbach

  • Beratungsangebot des Bezirks Oberpfalz "Hilfe zur Pflege" in Amberg (Landratsamt Amberg-Sulzbach)
  • Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern in Sulzbach-Rosenberg
  • Bayerisches Landesamt für Pflege in Amberg
  • und weitere ...


Pflegeberatungsstelle, Landratsamt Amberg-Sulzbach

Umfassende sowie unabhängige Auskunft und Beratung zu Rechten und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch und zur Auswahl und Inanspruchnahme der bundes-/landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen und sonstige Hilfsangebote.

Wohnortnahe, umfassende Betreuung und Beratung im Rahmen der örtlichen Altenhilfe für die Gewährung der Hilfe zur Pflege und Hilfebedürftigkeit nach dem zwölften SGB, alle Hilfen zum Leben im Alter und bei der Pflegebedürftigkeit (z.B. Fragen zu Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung, Hilfsmittel beantragen), Unterstützung und Information zu Antrag und Auswahl von Pflegeleistungen (Pflegeleistungen, Sozialleistungen, Wohnraumanpassung), Entlastungsangebote für pflegende Angehörige (Verhinderungspflege), Versorgungs-/Betreuungsmöglichkeiten und Dienstleistungen für Senioren (Einkaufshilfen, ehrenamtliche Begleitungen, Nachbarschaftshilfen), Vermittlung zu lokalen Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie ambulanten Sozialstationen oder AOVE, Seniorenmosaik, Informationen zu Unterstützungsangeboten im Alltag (Alltagsbegleiter, Haushaltshilfen), Informationen zu Pflegekursen nach §45 SGB XI für pflegende Angehörige.

Koordinierung aller für die wohnortnahe Versorgung und Betreuung in Betracht kommenden gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen und sonstigen pflegerischen und sozialen Hilfs- und Unterstützungsangebote einschließlich der Hilfestellung bei der Inanspruchnahme der Leistungen (z.B. Organisation der Pflege, Vermittlung von entsprechenden Dienstleistungen wie Haushaltshilfen, ambulante Pflegedienste etc.), um die wohnortnahe Versorgungssituation zu entlasten und häusliche Pflege zu stärken.

Vernetzung aufeinander abgestimmter pflegerischer und sozialer Versorgungs- und Betreuungsangebote mit dem Ziel der wohnortnahen Auskunfts-, Beratungs- und Hilfsangebote rund um die Pflege und die Verbesserung der Kooperation der verschiedenen Leistungserbringer.

Informationen der Selbsthilfegruppen für bürgerliches Engagement (Nachbarschaftshilfen, Hauswirtschaftliche Versorgungsträger), Seniorenbeauftragten der Kommunen über alle Themen der Pflege im stationären, teilstationären sowie im häuslichen Bereich, Gesundheitsförderung, Prävention, Medizin und Rehabilitation mit einschlägigen Rechten nach dem SGB.

Aktive Informationen an ratsuchende Bürgerinnen und Bürger, Politik und der Kommunen des Landkreises Amberg-Sulzbach über die aktuellen Rechtsprechungen im Rahmen des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes.

Zusammenarbeit und regelmäßiger Austausch mit „Freiwilligenagenturen“, „Ehrenamtsbörsen“, ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten der einzelnen Kommunen und der Stadt Amberg rund um das Thema wohnortnahe pflegerische Versorgung.

Einbringung und Umsetzung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes von kirchlichen Trägern und Organisationen für hilfe- und pflegebedürftige Menschen und deren pflegende Angehörige.

Zusammenarbeit zur Erfüllung der Umsetzung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes mit Alten- und Pflegeeinrichtungen, Pflege- und Krankenpflegeschulen (Generalistische Pflegeausbildung), Kliniken, Patientenberatung, Palliativ- und Hospizdienste, GesundheitsregionPlus, Anhörung des Kreistages bei seniorenpolitischen Entscheidungen, Mitwirkung bei der Erstellung und Evaluation des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes nach Art.69 AGSG für den Landkreis Amberg-Sulzbach, nach dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ mit den notwendigen Versorgungsstrukturen.

Wechselseitige Informationen über die jeweiligen Arbeiten, Möglichkeiten der Kooperationen und Weiterentwicklung der Beratungs- und Versorgungsstrukturen über das Thema „Seniorenpolitik“ in der Region Amberg-Sulzbach, Informationsgeber und Wegweiser für Fragen rund um das Thema Pflege, Gesundheit sowie Hilfen im Alter (z.B. Hauswirtschaftliche Versorgung etc.).

Sondierungsgespräche der notwendigen Hilfeleistung des Ratsuchenden. Dabei wird die Intensität der zu erbringenden Hilfeleistung geklärt. Hilfeleistungen reichen von einer Einzelinformation (z.B. Übersicht der Pflegedienste vor Ort) über die Pflegeberatung im Sinne §7a SGB XI bis hin zur komplexen Einzelfallsteuerung im Sinne des Case Managements. Ergebnisse und Erkenntnisse werden im Sinne des Care Managements zur regionalen Versorgungsstruktur eingesetzt.

Ziel der Pflegeberatungsstelle ist es, erste Anlaufstelle für alle Beteiligten des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes (z.B. Kommunen, alle Menschen mit kurzzeitigem oder langzeitigem Pflegebedarf - stationär, teilstationär oder häuslich, alle Akteure der Altenhilfe und Altenplanung) zu sein, sowie alle möglichen Hilfsangebote wettbewerbsneutral zur Auswahl zu stellen.



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