Straßen; Durchführung von Grün- und Gehölzpflege
Die Grün- und Gehölzpflege dient in aller Regel dem Freihalten des Lichtraumprofiles und der Pflege des Straßenbegleitgrüns. Die Sicht auf Schilder und Verkehrszeichen muss zu jeder Zeit sichergestellt sein.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 16.01.2024
Stand: 16.01.2024