Abfall/Müll
Eine geordnete und verantwortungsbewusste Abfallwirtschaft ist nicht nur für den Schutz der Gesundheit und der Umwelt, sondern auch für einen schonenden Umgang mit den natürlichen Ressourcen von großer Bedeutung. Dies gilt ganz besonders für das dicht besiedelte und hochindustrialisierte Deutschland. Die Ziele des Abfallwirtschaftskonzepts Bayerns sind:
- Abfälle vermeiden - so weit wie möglich,
- Abfälle verwerten - so viel wie möglich,
- Abfälle behandeln - so viel wie nötig,
- Abfälle ablagern - so wenig und so sicher wie möglich.
Die Abfallentsorgung ist in Bayern eine eigenverantwortlich wahrzunehmende Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte, die sich dazu zu Zeckverbänden zusammenschließen können. Diese öffentlich-rechtlichen Körperschaften müssen für die Bürger und die Gewerbetreibenden Entsorgungssicherheit gewährleisten und nehmen damit eine wichtige Aufgabe der Daseinsvorsorge wahr.
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von
08:00 bis 11:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Formulare und Online-Verfahren
Abfall/Müll
Staatliches Abfallrecht
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet "Immissionsschutz".
- Abfallwirtschaftliche Tätigkeit - Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 54 KrWG
Beantragung einer Erlaubnishttps://www.freistaat.bayern/dokumente/onlineverfahren/... - Abfallwirtschaftliche Tätigkeit - Anzeige nach § 53 KrWG
Anzeigehttps://www.freistaat.bayern/dokumente/onlineverfahren/... - Antrag auf Erteilung einer Abfallerzeugernummer / Erzeugernummer
zur Nachweisführung bei der Entsorgung gefährlicher Abfällehttps://formular.amberg-sulzbach.de/frontend-server/for...