Gutachter im Gutachterausschuss; Berufung und Abberufung
Kurzbeschreibung
Gutachter in Gutachterausschüssen müssen von der zuständigen Behörde berufen und abberufen werden.
Redaktionell verantwortlich
Stand: 28.06.2023
Gutachter in Gutachterausschüssen müssen von der zuständigen Behörde berufen und abberufen werden.