Zwangsheirat; Beratung
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 14.12.2023
Stand: 14.12.2023
Voraussetzungen
Sie sind von Zwangsheirat betroffen oder bedroht.
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich an eine Beratungsstelle oder das Jugendamt. Sie werden dort psychologisch unterstützt und über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informiert.
In Notfällen oder wenn Sie akut von Gewalt bedroht sind, wenden Sie sich an die Polizei.
Kosten
keine