Zwangsheirat; Beratung
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 21.01.2025
Stand: 21.01.2025
Voraussetzungen
Sie sind von Zwangsheirat betroffen oder bedroht.
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich an eine Beratungsstelle oder das Jugendamt. Sie erhalten dort Beratung und Betreuung und werden über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informiert. Das Angebot umfasst auch psychosoziale Unterstützung und Unterstützung in Krisensituationen.
In Notfällen oder wenn Sie akut von Gewalt bedroht sind, wenden Sie sich an die Polizei.
Kosten
keine