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Wildbret; Beantragung einer Ausgleichszahlung

Kurzbeschreibung

Für nicht mehr verwertbares strahlenbelastetes Wildbret kann eine Ausgleichszahlung über die untere Jagdbehörde beantragt werden.



Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 16.06.2025
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