Preisauszeichnung; Informationen zur Preisangabenpflicht
Wer als Unternehmer Verbrauchern Waren o. Leistungen anbietet o. mit Angabe von Preisen dafür wirbt, hat die Gesamtpreise einschl. USt. und Nebenkosten anzugeben. Bei bestimmten Angebotsformen ist zusätzlich der Preis für eine festgelegte Mengeneinheit (Grundpreis) anzugeben.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 21.05.2024
Stand: 21.05.2024