Prüfungswesen; Überörtliche Rechnungs- und Kassenprüfung der Gemeinden
Die überörtlichen Rechnungs- und Kassenprüfungen werden bei den Mitgliedern des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes durch diesen Verband, bei den übrigen Gemeinden durch die Staatlichen Rechnungsprüfungsstellen der Landratsämter durchgeführt (überörtliche Prüfungsorgane).
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 09.02.2024
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