Landschaftspflege und Naturparke; Beantragung einer Förderung
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gewährt Zuwendungen für Maßnahmen zur Pflege, Erhaltung und Entwicklung geschützter und schutzwürdiger Flächen und Einzelbestandteile der Natur.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 04.02.2026
Stand: 04.02.2026
Fristen
Die Antragstellung für Zuwendungen gemäß den Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR) findet aktuell in jährlich mehreren Phasen - Sommer bzw. Winter - statt. Die Frist für die aktuelle Antragstellung der Sommermaßnahmen 2026 läuft bis zum 27.03.2026.
Die Wintermaßnahmen 2026 können anschließend bis zum Fristablauf 24.07.2026 beantragt werden.