Innergemeinschaftlicher Handel mit bestimmten Tieren und tierischen Erzeugnissen; Beantragung der Zulassung eines Betriebs
Kurzbeschreibung
Sie müssen für Ihren Betrieb eine Zulassung beantragen, wenn Sie gewerblich mit Tieren, Zuchtmaterial und/oder tierischen Erzeugnissen innergemeinschaftlich handeln wollen.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 12.10.2023
Stand: 12.10.2023