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Brand- und Katastrophenschutz; Alarmierungsplanung

Für die Alarmierungsplanungen im Brand- und Katastrophenschutz sind die Kreisverwaltungsbehörden und für die Alarmierungsplanungen des Rettungsdienstes die Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung zuständig.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 06.02.2024
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