Ausbildungsförderung; Beantragung für Schülerinnen und Schüler
Ihre Schulausbildung wird individuell finanziell gefördert, soweit die für den Lebensunterhalt und die Ausbildung erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (siehe BayernPortal)
Stand: 24.11.2024
Stand: 24.11.2024