Sprungziele
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Öffnungszeiten
Ansprechpartner
Aktuelle News
Karriere & Ausbildung
Inhalt

Dienstleistungen

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Aufenthaltserlaubnis; Beantragung zum Zweck des Studiums

Ausländische Staatsangehörige aus Staaten außerhalb der EU, die in Deutschland studieren möchten, können eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.



Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 14.08.2024

Verfahrensablauf

Die Erteilung Aufenthaltserlaubnis ist rechtzeitig vor Ablauf des Visums bei der zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Viele Ausländerbehörden bieten für die Antragstellung bereits einen Onlinedienst an. Bitte prüfen Sie diese Möglichkeit für Ihre Ausländerbehörde. Bietet Ihre Ausländerbehörde keinen Onlinedienst an, dann wenden Sie sich per E-Mail an die Ausländerbehörde oder sprechen Sie persönlich vor.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann variieren. Bitte erkundigen Sie sich ggf. bei der zuständigen Ausländerbehörde.

Randspalte

Zum Seitenanfang