Programm "Schwimmförderung": Frist verlängerg
Förderanträge können bis 1. Mai 2023 gestellt werden
München. Um den Schwimmkursanbietern/-vereinen letztmalig die Möglichkeit zu geben, Anträge auf Förderung von Schwimmkursgutscheinen im Rahmen der Aktion „Mach mit – Tauch auf!“ bei den Bewilligungsstellen einzureichen, wird die Frist zur Einreichung von Förderanträgen bis einschließlich 1. Mai 2023 verlängert. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist. Durch die Verlängerung der Frist soll verhindert werden, dass Schwimmkursanbietern/-vereinen für bereits angenommene Gutscheine keine Erstattung erhalten.
Förder-Vorraussetzung: Unterricht zwischen 14. September 2021 und 31. Dezember 2022
Zwingende Voraussetzung für den Erhalt einer Förderung ist auch nach der verlängerten Frist zur Einreichung von Förderanträgen, dass mindestens eine Unterrichtseinheit zwischen dem 14. September 2021 und dem 31. Dezember 2022 stattfindet. Eine weitere Verlängerung des Bewilligungszeitraums über den 31. Dezember 2022 hinaus erfolgt nicht.
Die Frist zur Vorlage der Verwendungsbestätigung wird bis einschließlich 15.05.2023 verlängert.
Infos im Internet
Alle wichtigen Punkte zu dem Thema sind auf der Internetseite www.mach-mit.bayern.de zu finden.