Erstattung von Schulwegkosten
Anträge bis 31. Oktober einreichen.
Amberg-Sulzbach. Das Landratsamt Amberg-Sulzbach weist darauf hin, dass es für die Erstattung von Schulwegkosten für Schüler der Klassen 11 bis 13 an weiterführenden Schulen sowie an Berufsschulen in Teilzeitform eine gesetzliche Ausschlussfrist gibt.
Anträge für das vergangene Schuljahr 2021/2022 sind demnach bis spätestens 31. Oktober 2022 beim Landratsamt Amberg-Sulzbach, Schloßgraben 3, 92224 Amberg, einzureichen.