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20.04.2023

Energie-Härtefallhilfen

- jetzt auch für 2022 beantragen!

München. Bayerische Unternehmen können ab sofort auch für das vergangene Jahr 2022 Energie-Härtefallhilfen beantragen. Bisher war das nur für das laufende Jahr 2023 möglich. Antragsberechtigt sind existenzbedrohte kleine und mittelständische Betriebe, die 2022 von einer Verdoppelung der Energiepreise betroffen waren. Erstattet werden die Mehrkosten aller relevanten Energieträger, soweit sie über eine energiepreisbedingte Verdoppelung im Betrachtungszeitraum hinausgehen. Die Hilfe beträgt maximal die Höhe des Vorsteuerverlusts, bei inhabergeführten Unternehmern zuzüglich eines fiktiven Unternehmerlohns (wenn 2022 kein Geschäftsführergehalt ausbezahlt worden ist) in Höhe des individuellen Pfändungsfreibetrags, mindestens jedoch 2.000 Euro monatlich angesetzt. Die Energie-Härtefallhilfen können sowohl für 2022 als auch für 2023 beantragt werden, dabei sind für 2022 ein Vorsteuerverlust und für 2023 eine erwartete Gewinnaufzehrung Voraussetzung.

Dazu Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: "Besonders im zweiten Halbjahr 2022 haben die Energiekosten neue Höchststände erreicht und dabei Betriebe in Schieflage gebracht. Deshalb weiten wir die Energie-Härtefallhilfen rückwirkend auch auf das Vorjahr aus. Damit können wir noch mehr Betrieben als bisher helfen. Die Bundesregierung muss jetzt schnellstmöglich den versprochenen Industriestrompreis auf den Weg bringen und dabei auch die kleinen und mittelständischen Unternehmen berücksichtigen. Die Belastung durch hohe Energiekosten ist keine Frage der Betriebsgröße."

Alle Informationen und Details rund um die Energie-Härtefallhilfen sowie ein Link zur Antragsplattform sind auf der Internetseite des Bayerischen Wirtschaftsministeriums verfügbar.

Text: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

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