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Brandsicherheitswache; Anerkennung von eigenen Kräften

Die "Brandschutzdienststelle" kann eigene Kräfte (oder Dienstleister) des Betreibers einer Versammlungsstätte als Brandsicherheitswache anerkennen.



Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 10.10.2023

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